Logo Bestattungshaus Jung GmbH & Co. KG

Vorsorge

Wir bestimmen nicht, wie und wann unser Weg endet, aber wir können Vorsorge treffen. Eigene Vorstellungen testamentarisch festzulegen ist nicht sinnvoll, da ein Testament oft erst Wochen nach Eintritt des Todes eröffnet wird. Wer heute schon an morgen denkt, schließt eigenverantwortlich einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, um die Angehörigen im Trauerfall nicht unnötig zu belasten und um eigene Vorstellungen festzulegen.

Sie können bei uns einen Vorsorgevertrag für Ihre dereinstige Bestattung abschließen.

In diesem Vertrag zur Bestattungsvorsorge regeln Sie

  • Art und den Ort der Bestattung
  • Auswahl des Sarges und der Urne
  • Gestaltung der Trauerfeier
  • wer unser Ansprechpartner nach der Beisetzung sein soll
  • und viele andere Dinge

Dies alles werden wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen festlegen.

Auch finanziell können Sie sich über uns durch einen Vertrag mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG absichern und Ihr Geld auch im Falle einer möglichen Pflegebedürftigkeit vor dem unberechtigten Zugriff des Sozialamtes. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Vorsorgevertrag bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen und damit noch weiter abzusichern.

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.

Weiterführende Links: